RST-Bauvermittlungen

Ihr Slogan

AGB

Der RST-Bauvermittlungen



  §1.
  Für unsere Dienstleistung berechnen wir zwischen 3,75% und 7,5%  Vermittlungsgebühr plus der 19% MwSt,Da wir nicht zum Baugewerbe gehören müssen wir diese verlangen vom jeweiligen Nettobauumsatzes das im Werksvertrag stehenden Betrages bei Vertragsabschluss mit dem AG zahlbar nach 3 Tagen. Sollte  die Provision nicht innerhalb 3 Tagen  auf dem Konto sein, hat die Firma RST-Bauvermittlungen das Recht dieses beim Auftraggeber einzufordern.

Die RST-Bauvermittlungen ist nicht zuständig wenn ein Auftraggeber einer Vermittelten Firma kein Arbeitslohn zahlt dafür ist nur der Auftraggeber  mit dem der Werksvertrag abgeschlossen wurde.zuständig Rechnungen können von uns nicht eingefordert werden oder werden von uns auch nicht bezahlt.

   
  §2.
  Bei Deutschen Firmen verlangen wir nach Bauvorhaben zwischen 3,75 bis 7,5% des Auftragswert als Provision. Bei einer Firma mit einer schlechte Auskunft verlangen wir eine Kaution in Höhe von 500,00 EURO


  §3.
  Bei Ausländischen Firmen verlangen wir eine Kaution in Höhe von
   500,00 EURO bevor wir tätig werden.

Die Kaution wird dann mit der Provision verrechnet oder bei nicht zustande kommen eines Vertrage zurückbezahlt







Stand 23.07.2020
 

Gerichtsstand ist Oberndorf am Neckar / Deutschland